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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 66/06   

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https://dejure.org/2006,21439
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 66/06 (https://dejure.org/2006,21439)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2006 - 13 B 66/06 (https://dejure.org/2006,21439)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2006 - 13 B 66/06 (https://dejure.org/2006,21439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Aufstockung einer Krankenhausabteilung mit einer bestimmten Bettenzahl; Notwendigkeit der Einbeziehung des betroffenen Krankenhauses in die Planung; Begriff des regionalen Planungskonzepts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 66/06
    Hieran hat der sich zu einer Zulässigkeitsfrage, nicht aber zum Maßstab der Sachentscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO verhaltende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 1 BvR 506/03 -, NVwZ 2004, 718, nichts geändert.
  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 66/06
    zur Verfassungsmäßigkeit des § 146 Abs. 4 VwGO vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 -, NJW 2003, 3689, nur im Rahmen der Darlegungen der Beschwerdeführerin befindet, ist unbegründet.
  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06
    keine rechtlichen Bedenken bestehen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 66/06 -, juris, für eine Ausweisung von Planbetten im Fachgebiet HNO neben dem Beigeladenen auch das Krankenhaus der Klägerin in Betracht, so war zwischen diesen beiden Kliniken eine Auswahlentscheidung zu treffen.

    ist dies gemäß § 13 Abs. 1 KHG NRW das zuständige Ministerium vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. -, a.a.O., sowie vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris, und - 13 B 66/06 -, a.a.O.; Pant/Prütting, a.a.O., § 18 Rdnr. 10.

    vgl. die entsprechende, allerdings in einem anderen rechtlichen Zusammenhang angesprochene Begründung im Beschluss des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 66/06 -, a.a.O. (S. 3 des Beschlussabdrucks = Rdnr. 8 bei juris).

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06

    Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden

    keine rechtlichen Bedenken bestehen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 66/06 -, juris, für eine Ausweisung von Planbetten im Teilgebiet Unfallchirurgie neben dem Beigeladenen auch das Krankenhaus der Klägerin in Betracht, so war zwischen diesen beiden Kliniken eine Auswahlentscheidung zu treffen.

    In diesem Rahmen ist aber zumindest zu untersuchen, ob die verantwortliche Planungsbehörde - in Nordrhein-Westfalen ist dies gemäß § 13 Abs. 1 KHG NRW das zuständige Ministerium vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. - sowie vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 und 13 B 66/06 -, jew. a.a.O.; Pant/Prütting, a.a.O., § 18 Rdnr. 10.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1725/14

    Ausweisung von zusätzlichen Betten und Plätzen für die Fachabteilung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2006 - 13 B 66/06 -, juris, Rn. 9.
  • VG Minden, 22.05.2007 - 6 K 2506/06

    Frührehabilitation beim Krankenhaus Versmold erneut auf dem Prüfstand

    Dass die verantwortliche Planungsbehörde - in Nordrhein-X. ist dies gemäß § 13 Abs. 1 KHG NRW das zuständige Ministerium vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. -, NVwZ 2006, 481 = GesR 2006, 86 = ZMGR 2005, 358, sowie vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 und 13 B 66/06 -, jew. juris; Pant/Prütting, a.a.O., § 18 Rdnr. 10.
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